Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts im Kurfürstentum Brandenburg

Für die Organisation der reformatorischen Landeskirchen wurden im 16. Jahrhundert von den weltlichen Obrigkeiten (Territorialherrschern, Adligen, städtische Räten und Magistraten) Kirchenordnungen erlassen. Für die Reformation im Kurfürstentum Brandenburg hatte die 1540 veröffentlichte Kirchenordnung (VD16 B 6909) grundlegende Bedeutung: Sie schuf die grundlegenden Organisationsstrukturen, sie schrieb das Bekenntnis und die Lehre der Landeskirche fest und sie regelte das kirchliche Leben und die tägliche Frömmigkeitspraxis.

Die Kirchenordnung entstand zwischen Herbst 1539 und Frühjahr 1540 als Arbeit einer von Kurfürst Joachim II. eingesetzten Kommission (Jakob Stratner, Georg Buchholzer) unter Beteiligung auswärtiger Berater und Gutachter (Fürst Georg III. von Anhalt, Philipp Melanchthon, Martin Luther). Der Kurfürst machte die entscheidenden inhaltlichen Vorgaben und schaltete sich auch persönlich in die Erarbeitung der Ordnung ein. Große Teile der Ordnung wurden wie üblich aus vorhandenen Ordnungen übernommen, vor allem aus der Brandenburgisch-Nürnbergischen Kirchenordnung von 1533 und aus der Herzoglich-Sächsischen Kirchenordnung von 1539/40.

Die Brandenburgische Kirchenordnung von 1540 markierte einen entscheidenden Bruch mit der spätmittelalterlichen Kirche: An die Stelle einer sich ihre Ordnung selbst gebenden und sich selbst verwaltenden Kirche, deren Grenzen sich nicht mit den politischen Grenzen deckten, trat eine mit dem weltlichen Herrschaftsbereich des brandenburgischen Kurfürsten deckungsgleiche Kirche („Landeskirche“), die ihre Ordnung vom Landesherrn bekam und deren Verwaltung vom Landesherrn kontrolliert wurde (landesherrliches Kirchenregiment). Titelblatt und Vorrede der Ordnung machen deutlich, dass es sich um eine landesherrliche Ordnung für die Kirche handelt. Die Vorrede enthält zudem ein Bekenntnis dieser vom Kurfürsten neugeschaffenen märkischen Landeskirche, das die Lehrgrundlage der brandenburgischen Landeskirche im Sinne der Wittenberger Reformation definiert. Der umfangreiche erste Hauptteil der Kirchenordnung, der weitgehend der Brandenburgisch-Nürnbergischen Kirchenordnung von 1533 entspricht, entfaltet diese Lehrgrundlage in enger Anlehnung an die Wittenberger Theologie. Der ebenfalls umfangreiche zweite Hauptteil enthält die Katechismuspredigten des Nürnberger Reformators Andreas Osiander, die als Material und Vorbild für die Predigttätigkeit der märkischen Pfarrer dienen sollen. Der dritte Hauptteil enthält die Ordnungen für Gottesdienste und kirchliche Handlungen, den Festkalender sowie Regelungen zur kirchlichen Organisation und zum Schulwesen. Beschlossen wird die Ordnung mit der Bestätigung durch den Brandenburger Bischof Matthias von Jagow. Tatsächlich sah die Ordnung vor, die diözesanbischöflichen Strukturen beizubehalten, verlangte von den märkischen Bischöfen aber die Unterordnung unter den Kurfürsten und die Kirchenordnung und ergänzte die bestehenden Organisationsstrukturen durch Organe des landesherrlichen Kirchenregiments (Visitatoren, Superintendent).

Die Kirchenordnung von 1540 blieb bis 1572 in Kraft und galt wohl auch in der politisch selbständigen Neumark. Ergänzt wurde sie durch eine Visitationsordnung von 1558 (VD16 B 6919) sowie durch die Visitationsabschiede für die einzelnen Gemeinden sowie einzelne kurfürstliche Verordnungen. Für das 1543 gegründete Konsistorium gab es keine gedruckte Ordnung. 1572 ließ Kurfürst Johann Georg eine revidierte Fassung der Kirchenordnung (VD16 C 4778) veröffentlichen, deren erster und zweiter Teil umgestaltet wurden (Abdruck des Augsburgischen Bekenntnisses und des Kleinen Katechismus Luthers, die durch eine systematisch geordnete Sammlung von Lutherzitaten erläutert werden) und deren dritter Teil der Ordnung von 1540 im Wesentlichen entsprach. 1573 erschien eine umfangreiche Visitations- und Konsistorialordnung (VD16 B 6924), die auf älteren Vorlagen basierte und große Bedeutung für die Kirchenorganisation hatte.

Andreas Stegmann

Weiterführende Literatur:

Klaus, Bernhard: Die kurbrandenburgische Kirchenordnung Joachims II. in der liturgischen Praxis ihrer Zeit (Jahrbuch für Liturgik und Hymnologie 4, 1958/59, 82–85)

Sehling, Emil (Hg.): Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, Bd. 3: Die Mark Brandenburg. – Die Markgrafentümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz. – Schlesien., Leipzig 1909

Stegmann, Andreas: Die brandenburgische Kirchenordnung von 1540 (in: Reformationen vor Ort. Christlicher Glaube und konfessionelle Kultur in Brandenburg und Sachsen im 16. Jahrhundert, hg. v. Enno Bünz, Heinz-Dieter Heimann u. Klaus Neitmann, Berlin 2017, 235–288)

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