Das kurfürstliche Glaubensbekenntnis (1563)

Das kurfürstliche Glaubensbekenntnis (1563)

Der dem Druck der Brandenburgischen Kirchenordnung von 1572 vorangestellte Holzschnitt zeigt den Christusglauben Joachims II.

Im Jahre 1562 machte Kurfürst Joachim II. sein Testament. Ein Herrschertestament zu erstellen und zu verkünden, war eine Staatsaktion, denn es handelte sich nicht um ein Privatdokument, sondern um eine folgenreiche politische Weichenstellung. Der Kurfürst teilte sein Testament wie seinerzeit üblich in eine sich mit politischen Fragen beschäftigende „Väterliche Disposition“ und ein mehr persönliche Regelungen enthaltendes „Testament“. Diesem Testament vorangestellt war sein persönliches Glaubensbekenntnis, das der Kurfürst in einer ersten Fassung eigenhändig in der ersten Person Singular („Ich …“) niederschrieb. (Für die Endfassung wurde die erste Person Singular in die erste Person Plural umgewandelt.)

Am 19. April 1563 ließ Joachim II. sein Testament öffentlich verlesen und damit als seinen letzten Willen allgemein bekanntmachen. Zu diesem Zweck versammelte er die weltlichen und kirchlichen Führungspersönlichkeiten des Kurfürstentums in der Cöllner Stiftskirche. Eingerahmt wurde die Verlesung durch geistliche Gesänge des Chors und Gebete. Im Mittelpunkt stand die Ansprache des Kurfürsten: Er blickte auf sein Leben und vor allem auf seine religiöse Entwicklung zurück, berichtete, wie er das Cöllner Domstift gegründet habe, und forderte, es als seine Gründung auch nach seinem Tod wertzuschätzen. In seine Rede flocht er immer wieder kritisch Bemerkungen über die kirchlichen Verantwortlichen ein, die ihm zu leichtfertig und desinteressiert erschienen. Im Kontrast dazu inszenierte er sich als denjenigen, der der Mark Brandenburg weltlichen Frieden und kirchliche Erneuerung gebracht habe.

Dann wurde das Testament verlesen und der Kurfürst wiederholte mündlich noch einmal das darin enthaltene Bekenntnis, dass wir „aus lauter Gnade und Barmherzigkeit Gottes, ohne all unser Verdienst und gute Werke, allein durch Leiden, Sterben und Auferstehung unseres lieben Herrn und Heilands Jesus Christus erlöst und selig gemacht sind, uns auch alle unsere Sünde vergeben sind, vertilgt und ausgelöscht und an das Kreuz des Herrn Christus geheftet werden“. Verbunden mit diesem der Reformation verpflichteten Bekenntnis war die Abgrenzung von Irrtum und Irrlehre. Mit harten Worten wurden abweichende römisch-katholische und calvinistische Ansichten zurückgewiesen und vor allem die Gegner im eigenen Lager kritisiert. Dabei traf es auch einen der Anwesenden: den Berliner Propst Georg Buchholzer. Der verstand den Zusammenhang von Rechtfertigung und guten Werken anders – und gewiss keineswegs unevangelischer als der Kurfürst –, und wurde deshalb von Joachim öffentlich kritisiert. Der hilflose Versuch Buchholzers zu widersprechen, führte zu einem Eklat und ruiniert sein ohnehin gespanntes Verhältnis zum Kurfürsten endgültig. Der Propst wurde bald darauf entlassen und starb 1566 als gebrochener Mann. Der Kurfürst dagegen lebte noch bis 1571 und hielt unbeirrt an seinem 1562/63 öffentlich bekannten evangelischen Glauben fest.

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