Der Prozess gegen Johannes Musculus (1568)

Der Prozess gegen Johannes Musculus (1568)

Ansicht der Stadt Frankfurt von Osten (Quelle: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=295678)

Am 22. Juli 1568 wurde in Berlin ein Urteil in einem aufsehenerregenden Prozess gefällt. Es ging um den Sohn den kurbrandenburgischen Generalsuperintendenten Andreas Musculus: um den in den in einer Vorstadt von Frankfurt (Oder) amtierenden Pfarrer Johannes Musculus.

Johannes Musculus war ein folgenreiches Missgeschick passiert: Bei einem Gottesdienst hatte er wohl etwas vom Abendmahlswein vergossen. Die befragten Zeugen schilderten das Geschehen später widersprüchlich: Die einen behaupteten, es seien nur einige Tropfen auf das unter dem Kelch aufgespannte Tuch gefallen, anderen versicherte, es sei Abendmahlswein auf den Boden getropft – und der Pfarrer habe sich nicht darum gekümmert und sei sogar in die Weinlache getreten. Im Zusammenhang der Verhöre kam auch die Beschuldigung auf, der Pfarrer habe Hostien fallen gelassen und seine Ungeschicklichkeit hänge mit übergroßem Alkoholkonsum zusammen. Was wirklich passiert ist, wissen wir nicht. Dafür aber, was aus diesem Missgeschick und den Anschuldigungen gemacht wurde: ein Prozess, der Johannes Musculus gefährlich wurde.

Für Kurfürst Joachim II. wie für die meisten Märker damals waren Brot und Wein während der Abendmahlsfeier Leib und Blut Christi und mussten dementsprechend vorsichtig und ehrfürchtig behandelt werden. Wenn es – und das war unvermeidlich – geschah, dass Hostien zu Boden fielen oder Wein verschüttet wurde, musste mit der notwendigen Vorsicht und Ehrfurcht die Hostie aufgehoben und der Wein aufgewischt werden. Keinesfalls konnte man das wie eine profane Kleckerei behandeln oder gar einfach ignorieren. Wer das tat, war nicht nur nicht ehrfürchtig dem in Brot und Wein leiblich gegenwärtigen Gott gegenüber, sondern setzt sich auch dem Verdacht aus, wie die verhassten Calvinisten die leibliche Gegenwart zu leugnen. Und dieser doppelte Vorwurf – mangelnde Ehrfurcht (wohl zurecht) und calvinistische Sympathien (wohl zu Unrecht) – standen gegen Johannes Musculus im Raum. Der Kurfürst drängte auf eine harte Bestrafung, und selbst die Todesstrafe scheint erwogen worden zu sein. Schließlich einigten sich die zu Gericht sitzenden Kirchenmänner und Theologen auf Amtsenthebung und Landesverweisung. Für Menschen, die Gottes Gegenwart im Abendmahl geringschätzten, war kein Platz in der Mark, selbst wenn es sich um den Sohn den Generalsuperintendenten handelte.

zurück zum Überblick