Die Berliner Bürger wollen das evangelische Abendmahl (Februar 1539)

Die Berliner Bürger wollen das evangelische Abendmahl (Februar 1539)

Austeilung des evangelischen Abendmahls mit Brot und Wein für die Gemeinde (Quelle: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=552833)

Während sich in anderen Regionen und Städten der Mark schon in den 1520er Jahren und erst recht seit dem Regierungswechsel 1535 die reformatorische Basisbewegung bemerkbar machte und vereinzelt reformatorische Neuerungen wie das Abendmahl mit Brot und Wein durchsetzte, scheint es in der Residenzstadt keine nennenswerte reformatorische Bewegung gegeben zu haben.

Das erste eindeutige Zeugnis für die Hinwendung zur Reformation in Berlin-Cölln stammt aus dem Jahr 1539. Am 13. Februar 1539 baten die Berliner und Cöllner Bürger und Räte den Kurfürsten, dass dieser ihnen „gnädiglich gestatten und nachgeben wolle, dass sie das heilige hochwürdige Sakrament nach christlicher Ordnung und Einsetzung unter beiderlei Gestalt, in der österlichen Zeit genießen und empfangen möchten“. Diese Bitte, am kommenden Osterfest entsprechend den neutestamentlichen Einsetzungsberichten das Abendmahl mit Brot und Wein zu feiern zu dürfen, ist eindeutig reformatorisch. Wenn die Bürger eine solche Bitte äußerten, dann darf man voraussetzen, dass in der Bevölkerung und bei den politisch Verantwortlichen schon einige Zeit Sympathien für die Reformation vorhanden waren. Rechnet man mit solchen Sympathien, dann kann man vermuten, dass einige kirchliche Veränderungen in den Jahren zuvor, etwa die Umwidmung von kirchlichen Stiftungen oder die Berufung eines besonderen Predigers an St. Petri, auch durch sie motiviert waren. Wie in anderen Städten, so war auch in der Residenzstadt eine untergründige Entwicklung hin zur Reformation im Gange. Wie der örtliche Klerus zu dieser Entwicklung stand, wissen wir nicht. Im Gesuch an den Kurfürsten wird er nicht erwähnt. Bürgerschaft und Rat scheinen vorauszusetzen, dass von dort kein Widerstand zu erwarten war und dass die Berliner Geistlichkeit das österliche Abendmahl in evangelischer Form austeilen würde, wenn der Kurfürst es zuließe. Joachim II. beschied die Bitte im März 1539 abschlägig. Mit Blick auf die bevorstehende generelle Neuregelung und wahrscheinlich auch mit Blick auf die gerade laufenden religionspolitischen Verhandlungen im Reich wollte er ein unmissverständliches Zeichen reformatorischer Sympathie wohl vermeiden. Das erste offizielle evangelische Abendmahl wurde in Berlin-Cölln darum erst im November 1539 gefeiert.

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