Die Brandenburgische Kirchenordnung (1540)

Die Brandenburgische Kirchenordnung (1540)

Die Brandenburgische Kirchenordnung (1540)

Evangelische Kirche ist überall da, wo das Wort Gottes rein gepredigt und die Sakramente recht verwaltet werden – das ist die Kirchendefinition des Augsburgischen Bekenntnisses. Mit der ersten offiziellen evangelischen Predigt und dem ersten offiziellen evangelischen Abendmahl hatte im Herbst 1539 die Reformation im Kurfürstentum Brandenburg begonnen.

Nun fehlt noch etwas, was diesen Anfang absichern sollte: eine Kirchenordnung. In allen reformatorischen Landeskirchen wurden die mittelalterlichen kirchlichen Ordnungen außer Kraft gesetzt und neue Ordnungen erlassen. Obwohl nach Meinung der Reformation die Kirche unabhängig war und sich selbst verwaltete, erwies sich in der Übergangsphase zwischen alter und neuer Ordnung als hilfreich, dass die weltlichen Obrigkeiten diese Kirchenordnungen erließen und für ihre Umsetzung sorgten. So geschah es auch im Kurfürstentum Brandenburg. Schon vor 1539 hatte Kurfürst Joachim II. mit den Arbeiten an einer Kirchenordnung begonnen. Im Herbst 1539 legten dann der Berliner Propst Georg Buchholzer und der kurfürstliche Hofprediger Jakob Stratner, beides profilierte evangelische Theologen, einen Entwurf vor. Sie griffen dabei auf die Kirchenordnung der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach und der Reichsstadt Nürnberg zurück. Der Kurfürst ließ sich zusätzlich von Fürst Georg III. von Anhalt beraten, der evangelischer Geistlicher war. Der Kurfürst verfasste auch mit eigener Hand die Vorrede. Im Dezember 1539 wurde dieses aus unterschiedlichen Quellen zusammengestellte Werk den Wittenberger Theologen zur Begutachtung übersandt: Luther und Melanchthon erklärten sich im Wesentlichen einverstanden. Bis zum Sommer 1540 zog sich der Druck hin, dann lag das Buch vor und konnte an die Gemeinden verteilt werden.

Auf den fast 600 Seiten wird in drei Teilen die Ordnung der reformatorischen Landeskirche festgelegt: Am Anfang geht es um die reformatorische Lehre, dann folgt eine Auslegung von Luthers Kleinen Katechismus, die die Pfarrer im Gottesdienst als Predigten vorlesen konnten, und den Schluss machen Regelungen zum Gottesdienst, zu den Sakramenten und zum kirchlichen Leben. Dieses Buch war die Grundlage für die reformatorische Umgestaltung der Kirche im Kurfürstentum, indem es die Reinheit der Predigt und die Rechtheit der Sakramentsverwaltung und damit den evangelischen Charakter der Kirche sicherte.

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