Keine reformatorischen Lieder! (1526)

Keine reformatorischen Lieder! (1526)

Evangelische Liedersammlung, 1524 (Quelle: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=8445790)

Im Sommer 1526 erließ der brandenburgische Kurfürst Joachim I. eine neue Verordnung gegen die Reformation. Hatte er zuvor Luthers Schriften und insbesondere dessen Bibelübersetzung verboten, so nahm er sich jetzt dessen Lieder vor. In der Mark wurden offensichtlich die reformatorischen Lieder aus Wittenberg gesungen und von Mund zu Mund verbreitet. Sie ließen sich gut auswendig lernen und auf bekannte Melodien singen, und boten damit der in übergroßer Mehrheit leseunkundigen Bevölkerung Zugang zur reformatorischen Verkündigung. Rasch verbreiteten sie sich und erreichten die Menschen nicht selten, bevor sie mit reformatorischen Schriften oder Predigern in Kontakt kamen. Viele dieser Lieder griffen biblische Texte oder Geschichten auf: Es handelte sich um Nachdichtungen von Psalmen (z.B. „Aus tiefer Not schrei ich zu dir“), des Vaterunsers („Vater unser im Himmelreich“) oder der Zehn Gebote („Dies sind die heilgen zehn Gebot“) und um Nacherzählungen der Weihnachtsgeschichte („Vom Himmel hoch, da komm ich her“) oder der Geschichte von der Taufe Jesu („Christ unser Herr zum Jordan kam“). Andere waren Bearbeitungen bekannter mittelalterlicher Gesänge zu den kirchlichen Hochfesten („Nun komm der Heiden Heiland“) oder traditioneller liturgischer Stücke („Wir glauben all an einen Gott“, „Verleih uns Frieden gnädiglich“). Wieder andere waren Neuschöpfungen, die die Botschaft der Reformation zusammenfassten, etwa die Erzählung von der Errettung des Sünders durch Christus („Nun freut euch lieben Christen gmein“) oder „Ein feste Burg ist unser Gott“. Gesammelt wurden diese Lieder in Gesangbüchern, die mit der Bibel und dem Katechismus zu Grundbüchern evangelischer Frömmigkeitspraxis wurden. Ihren Ort hatten die reformatorischen Lieder weniger im Gottesdienst als vielmehr zu Hause: Zwar sahen die reformatorischen Gottesdienstordnungen Gemeindegesang vor, aber lange Zeit dominierte in der Kirche noch der Chorgesang. In Gebieten, wo die Reformation unterdrückt wurde, hatten die reformatorischen Lieder von vornherein keinen Platz in der Kirche. Mancherorts benutzte man sie aber als Mittel des Protests gegen die Papstkirche: Es kam vor, dass während der Messe plötzlich Menschen anfingen, lauthals reformatorische Lieder zu singen. Für die Reformationsgegner waren diese Lieder darum nicht nur ketzerisch – wie der brandenburgische Kurfürst in seinem Edikt von 1526 feststellte –, sondern auch aufrührerisch. Dass in der Mark Brandenburg diese Lieder verboten wurden, ist ein starkes Indiz dafür, dass die Wittenberger Reformation sich hier mit Hilfe ihrer Lieder untergründig verbreitete.

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