Ablass

Der Ablass war ein wichtiges seelsorgerliches Hilfsangebot der spätmittelalterlichen Kirche: Christen begingen Sünden und mussten diese büßen; wer die priesterliche Absolution empfangen hatte, der musste noch den Ernst seiner Busse durch Genugtuungswerke unter Beweis stellen, etwa durch Beten, Fasten oder Almosen (vgl. Mt. 6,1-18); nicht selten überstiegen die geforderten Genugtuungsleistungen aber das Leistungsvermögen der Büßer, so dass ihnen nach dem Tod vor dem Eingang in den Himmel ein längerer oder kürzerer Aufenthalt im Fegefeuer drohte; um den Menschen zu helfen, bot die Kirche den Ablass an. Man stellte sich vor, dass die Kirche über die überschüssigen Verdienste Christi und der Heiligen (den „Kirchenschatz“) verfüge und diese mit den Genugtuungsleistungen der Büßer verrechnen könne. Ablass war also ein Erlass von Genugtuungsleistungen durch die Verrechnung mit dem Kirchenschatz. Einen solchen Erlass gab es in der Regel nicht für alle Genugtuungsleistungen, sondern nur für einen Teil. Um Ablass zu bekommen, musste man eine Gegenleistung erbringen: beispielsweise eine Geldspende geben, und man musste eine Bedingung erfüllen: die Absolution empfangen haben. Ablässe wurden in zahlreichen Kirchen der Mark Brandenburg angeboten: Für eine Geldspende gab es einen Teilnachlass von Sündenstrafen. Bis in die 1520er Jahre wurden solche Ablässe neu ausgeschrieben, so etwa noch 1521 für die Bauhütte des Brandenburger Doms. Die Berechtigung zur Erteilung von Ablässen wurde durch Ablassurkunden dokumentiert.

Ablassurkunde Wilsnack, 1500 (Domstiftsarchiv Brandenburg Wil 303U.8, Foto: Hans-Uwe Salge)

Ablassurkunde Wilsnack, 1500 (Domstiftsarchiv Brandenburg Wil 303U.8, Foto: Hans-Uwe Salge)

Zu diesen an bestimmte Kirchen gebundenen Ablässen traten Ende des 15. Jahrhunderts großangelegte Ablasskampagnen, die die in Rom verfügbaren Ablassgnaden an anderen Orten zugänglich machten. 1517/18 wurde im Zuge einer solchen Ablasskampagne der Petersablass in Deutschland vertrieben: Wer für den Neubau des Petersdoms in Rom spendete, konnte einen vollständigen Erlass der Sündenstrafen erwerben, und zwar für sich selbst und für die Seelen der Verstorbenen im Fegefeuer. Initiiert worden war der Vertrieb des Petersablasses in Deutschland von der Kurie, um dem Bruder des brandenburgischen Kurfürsten Joachim I., Erzbischof Albrecht von Mainz und Magdeburg, die Zahlung der hohen kirchlichen Gebühren für die gleichzeitige Übernahme mehrerer Bischofssitze vor dem Erreichen des vorgesehenen Alters zu ermöglichen. Die eine Hälfte der Ablasserträge war dafür vorgesehen, die andere Hälfte floss in den Bau des Petersdoms. Der Vertrieb des Petersablasses in Deutschland war also von Seiten der Kurie fiskalisch motiviert. Für die brandenburgischen Hohenzollern hatte der Petersablass zusätzlich noch politische Bedeutung: Die Finanzierung der kirchlichen Gebühren diente der Sicherung der Hausmacht der brandenburgischen Hohenzollern, die mit Albrechts Aufstieg zum Erzbischof von Mainz und Magdeburg entscheidend ausgeweitet worden war.

Im Herbst 1517 und im Frühsommer 1518 wurde der Petersablass nachweislich auch im Kurfürstentum Brandenburg vertrieben, und zwar unter dem Schutz des Kurfürsten. Belegt ist der Aufenthalt der Ablassprediger in Berlin-Cölln und in der Altmark. Die Protokolle des Breslauer Domkapitels zeigen, dass im Laufe des Jahrs 1518 auch im südwestlichen Zipfel des Kurfürstentums, im unter der kirchlichen Aufsicht des Breslauer Bischofs stehenden und zum Herzogtum Schlesien gehörenden Fürstentum Crossen, der Ablass vertrieben werden sollte, wozu es allerdings wohl nicht mehr kam.

Als der Petersablass am 31. Oktober 1517 von Martin Luther in seinen 95 Thesen scharf kritisiert wurde, reagierten die brandenburgischen Hohenzollern auf diese Gefährdung der Ablasskampagne: Albrecht von Mainz initiierte einen Häresieprozess gegen Luther und sein Bruder Joachim I. von Brandenburg sorgte dafür, dass der Ablasssubkommissar Johannes Tetzel an der Universität Frankfurt (Oder) in einer Disputation Luther entgegentreten konnte. Die Gegenmaßnahmen erwiesen sich als wirkungslos: Der Petersablass fand kaum noch Interesse, während Luther immer größere öffentliche Wirkung entfaltete.

Andreas Stegmann

Weiterführende Literatur:

Moeller, Bernd: Die letzten Ablaßkampagnen. Der Widerspruch Luthers gegen den Ablaß in seinem geschichtlichen Zusammenhang (in: Bernd Moeller: Die Reformation und das Mittelalter. Kirchenhistorische Aufsätze, Göttingen 1991, 53-72)

Paulus, Nikolaus: Geschichte des Ablasses am Ausgang des Mittelalters, Darmstadt 22002

Winterhager, Wilhelm Ernst: Die Disputation gegen Luthers Ablaßthesen an der Universität Frankfurt / Oder im Winter 1518. Legendenbildung und kritischer Befund (Wichmann-Jahrbuch 36/37, 1996/97, 129-167)

Winterhager, Wilhelm Ernst: Ablaßkritik als Indikator historischen Wandels vor 1517: Ein Beitrag zu Voraussetzungen und Einordnung der Reformation (Archiv für Reformationsgeschichte 90, 1999, 6-71)

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